Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,25517
BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95 (https://dejure.org/1995,25517)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95 (https://dejure.org/1995,25517)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95 (https://dejure.org/1995,25517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,25517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Vermögens von Sozialhilfeempfängern auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung - Anwendungsbereich des § 88 Abs. 3 BSHG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84

    Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht