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BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwendung des Vermögens von Sozialhilfeempfängern auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung - Anwendungsbereich des § 88 Abs. 3 BSHG
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 08.02.1995 - 4 L 6213/93
- BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95, 5 B 79.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84
Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Anführung der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, u.a. substantiierte Angaben dazu, warum sich dem Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus die Erhebung dieser Beweise hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>).